1. Objekt
  2. Eigentümer
  3. Einnahmen
  4. Kosten
  5. Möbel
  6. Spanische Steuer

Das Objekt

Diese Angaben bestimmen die Abschreibung. Der entscheidende Wert ist die Aufteilung des Kaufpreises in Grund und Boden und Gebäude — nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar.

Für dieses Jahr sind die Zeilennummern der amtlichen Anlage V hinterlegt.
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Provinz — so, wie sie in der Escritura steht.
Der notarielle Kaufpreis ohne Nebenkosten.
ITP bzw. IVA, Notar, Gestoría und Grundbuch zusammen. Sie erhöhen die Abschreibungsbasis.
Datum der Escritura pública.
Bestimmt, ob der reguläre AfA-Satz von 2 % gilt.
Katasterwert (valor catastral) Diese beiden Zahlen stehen auf Ihrem IBI-Bescheid. Mit ihnen wird der Gebäudeanteil belegbar aufgeteilt statt geschätzt — das ist der erste Punkt, den ein Finanzamt hinterfragt. Ohne die Werte rechnen wir mit einem geschätzten Gebäudeanteil von 80 % und weisen im Bericht darauf hin.

Ihre Eingaben werden verschlüsselt zwischengespeichert, damit Sie später weitermachen können. Sie können den Entwurf jederzeit verwerfen.